Als Schmerzmittel wollte ein Kreuther Cannabis züchten. Trotz amateurhaftem Anbau hatte er 50 Pflanzen auf seinem Balkon. Ein Nachbar hatte es gesehen und die Polizei vorbeigeschickt. Cannabis-Pflanzen sehen zwar hübsch aus, als Balkon-Pflanzen eignen sie sich aber trotzdem nicht. Denn zum einen sind es eher empfindliche Pflanzen und zum anderen stellt ihr Anbau natürlich einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar.
Amputation nach Unfall
Ein Kreuther hatte es im letzten Jahr trotzdem mit einigem Ernte-Erfolg versucht. Der brachte ihn nun aber vor das Amtsgericht in Miesbach. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Selbständigen, Mitte 50, der damit zum ersten Mal straffällig wurde. Der in München geborene erlitt 2013 einen Forstunfall, bei dem ein Bein stark verletzt und gequetscht wurde. Auf Grund dieses Unfalls musste der Unterschenkel amputiert werden. Der Angeklagte litt in der Folge unter wiederkehrenden Schmerzattacken. Ärzte verschrieben ihm starke Schmerzmittel, zu denen dann auch noch Medikamente kamen, die den Magen resistent machen sollten. Irgendwann wurde es dem Kreuther zu viel. Freunde rieten ihm Cannabis zu versuchen und besorgten ihm die entsprechenden Pflanzensamen.
Amateurhafter Anbau, umfangreiche Ernte
Im März 2015 fing der Kreuther nach eigenen Angaben an, die Pflanzen auszusehen. Dank seines grünen Daumens und dem Super-Sommer im vergangenen Jahr konnten die Pflanzen im Juni auf den Balkon wechseln. Im August wurde geerntet. Dann kam die Polizei.
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