Jetzt ist wieder die Zeit, in der katholische Kinder Briefumschläge mit Geld bekommen, lecker essen gehen und von ihnen unbekannten Verwandten über den Kopf gestreichelt bekommen. Kurz: ihre Erstkommunion feiern. Auch evangelische, muslimische und jüdische Kinder haben eigene Feiern. Aber wie sieht es aus, wenn unterschiedliche Glaubensrichtungen in der Schule zusammenkommen?
Laut eines Berichts der Süddeutschen wurde in Ebersberg kürzlich ein Ausflug in die Kirchen abgesagt – Grund waren Proteste von Eltern gegen einen Ausflug in die katholische Ortskirche, inklusive Eucharistiefeier für die katholischen Schüler. So befürchtete Schulleiter Alexander Bär, dass sich Schüler und Eltern nicht katholischen Glaubens unter Druck gesetzt fühlen könnten.
Schule und Religion: ein Konflikt?
Wie im ganzen Kreis Miesbach erhalten im Holzkirchner und Tegernseer Raum alle Schüler Unterricht in der ortsüblichen Religion oder alternativ in Ethik. Die Klassen besuchen auch katholische und evangelische Kirchen und auch mal die Moschee in Miesbach.
Eine Sprecherin der Erzdiözese München und Freising erklärt auf Nachfrage, dass sich die Zusammenarbeit mit den Schulen von Ort zu Ort unterschiedlich gestaltet. Man wolle daher auch keine starren Vorgaben machen. So halten es die meisten Schulen wie auch die Verantwortlichen in der Grund- und Mittelschule in Rottach-Egern. Michael Hungerbühler, katholischer Religionslehrer, erklärt, dass man an einer ökumenischen und inter-religiösen Erziehung interessiert sei.
Man habe sich mit den Eltern beraten. Der Religionsunterricht sei freiwillig, aber offen. Der Abschlussjahrgang bekommt traditionell einen eigenen Gottesdienst und auch zu Beginn und zum Ende eines jeden Schuljahres gibt es ökumenische Feiern. In der Adventszeit findet eine Andacht unter Beteiligung der Kinder, dem sogenannten Engelsamt, statt. Also viel Zeit für die Kirchen, dem Nachwuchs ihre Ideen nahezulegen.
Auch andere Religionen werden im Unterricht behandelt
Auch am Gymnasium in Tegernsee werden im Unterricht nicht nur Kirchen, sondern auch Moscheen und Synagogen besucht, so Direktor Dr. Werner Oberholzner auf Nachfrage. Darüber bestehe mit den Eltern genauso ein Einvernehmen wie über den konfessionsübergreifenden Gottesdienst Anfang und Ende des Schuljahres.
Monsignore Walter Waldschütz, Leiter des Katholischen Pfarrverbandes Tegernsee-Egern-Kreuth lobt das gute Verhältnis zu den Schulen. Auch die Resonanz der Eltern sei „wie überall, unterschiedlich, aber in der Mehrheit aufgeschlossen“.
Auch in Bad Wiessee finden jährlich in Absprache mit der Schulleitung Gottesdienste statt, abwechselnd in der evangelischen und in der katholischen Kirche. Und auch vor den Weihnachtsferien kommt man in der Kirche zusammen, erläutert Martin Voß, Pfarrer im Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Bad Wiessee. Beschwerden von Eltern seien ihm keine bekannt. Vor allem aber gibt es auch einen ganz klaren Auftrag. Denn so Voß etwas ruppig:
Sollten sich Eltern beschweren, dann sollten sie die bayerische Verfassung lesen, in der ist alles geregelt, was zum Verhältnis Staat/Schule-Kirche zu wissen ist.
Tatsächlich regelt die Bayerischer Verfassung in den Artikeln 131, 135-137 die Ziele der Schulen im Bezug auf die Religionen. So heißt es im Artikel 131:
„Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.“
In den folgenden Artikeln des Gesetztes heißt es, dass zwar nach den christlichen Werten unterrichtet wird, aber die religiösen Gefühle aller zu achten seien. Die Teilnahme an kirchlichen Handlungen und Feierlichkeiten ist freiwillig. Eltern haben das Recht über die Teilnahme ihrer Kinder frei zu entscheiden.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der „Holzlirchner Stimme“.