Es ist eine nicht enden wollende Geschichte: Der Wiesseer Sperrhofbauer Josef Höß und seine Bauanträge – oder das Fehlen von Bauanträgen. Heute traf sich wieder einmal eine ganze Schar von Beamten und Anwälten, flankiert von einer Richterin und Höß selber.
Richterin Cornelia Dürig-Friedl mit Beamten von Kreis und Gemeinde besichtigten den Standort für den geplanten neuen Rinderstall auf dem Gut von Joseph Höß (Mitte mit blauem Kittel)
Er hat einiges vor mit seinem Bauernhof: Josef Höß, der Cousin des Wiesseer Bürgermeisters. Sperrhofbauer, Eigentümer von Ferienwohnungen, Rinder-, Schaf- und Gefügelwirt, Fleischverwerter und Hofladenbetreiber. Einiges davon ist er schon, einiges davon möchte er noch werden. Die Grenzen sind fließend.
Gut 15 Personen hatte der Landwirt bei der heutigen Vor-Ort-Besichtigung auf seinem Hof zu Gast. Höß hatte vor dem Münchner Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern geklagt. Heute wollte sich Richterin Cornelia Dürig-Friedl auf dem Hof ein Bild vom aktuellen Stand der Dinge machen. Im Gefolge hatte sie einen ganzen Tross von Beamten und Sachverständigern, die ihren Standpunkt während der Besichtigung erklären sollten. Doch worum geht es genau? Die Sachlage ist unübersichtlich.
Fest steht: Höß hat Pläne. Er will seinen Geschäftszweig erweitern. Er will seinen Bestand an Geflügel mindestens verzehnfachen, die Anzahl Fleckvieh ungefähr verdoppeln und seine Schafe behalten. Dazu braucht er mehr Platz, mehr Stallungen.
Ein jahrelanger Baustreit
Darum fing der Wiesseer 2009 an zu bauen. Ein Stadel musste her. Die Anwohner waren nicht begeistert, der Landwirt bekam aber eine Baugenehmigung. Als er dem ersten einen zweiten Stadel gegenübersetzte, wurde es zunehmend schwierig für ihn. Das Landratsamt verhängte ein Baustopp.
Daran sah sich Höß aber nicht gebunden, baute einfach weiter und zog wegen des verhängten Baustopps parallel vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Im April 2012 wies das Gericht die Klage von Höß zwar ab, der Stadel durfte aber trotzdem erst einmal stehen bleiben. Der Landwirt gab während des Gerichtstermins einfach einen neuen Verwendungszweck für das Bauwerk an.
Er wolle den Stadel als Lagerstätte für Brennholz nutzen: Da er für die große Menge an Holz, die er zukünftig jährlich verkaufen wolle, einen angemessenen Platz zum Trocknen und Lagern benötige, erklärte Höß im April 2012. Weiter machte er klar:
Der Holzpreis hat sich erst in den letzten Monaten so entwickelt, dass sich der Bau des 20.000 Euro teuren Stadels rentiert.
Der Richter ordnete daraufhin eine Analyse an: Besitzt der Stadel aufgrund der Holzlagerung eine landwirtschaftliche Notwendigkeit?
Zunächst ein Erfolg für Höß, denn es verging viel Zeit, bis das vom Gericht angeforderte Gutachten erstellt wurde. „Im August 2013 teilte das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft schließlich mit, dass ein solcher Stadel für den Zweck der Holzlagerung dort nicht erforderlich ist“. Das Landratsamt ordnete daraufhin die sofortige Beseitigung des Bauwerks an – mal wieder.
Doch der Stadel blieb stehen – mal wieder. Denn Höß klagte erneut vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Zunächst durfte der Stadel stehen bleiben bis es 2014 zu einem Vor-Ort-Termin kam, bei dem Richterin Dürig-Friedl entschied, das Gebäude müsse entfernt werden. Ein Zwangsgeld wurde verhängt.
Gegen die Bezahlung der Strafe und den Abriss wehrte sich der der streithafte Bauer. Er setzte sogar noch eins drauf: Er reichte einen Bauantrag für einen An- beziehungsweise Neubau des Stadels ein. Allerdings müsse der nun doppelt so groß werden. Und einen neuen Kuhstall braucht Höß nun auch.
Der Hofladen ist noch nicht genehmigt, aber Eier aus dem Automaten gibt es heute schon.
Denn er möchte auf seinem Hof als Direktvermarkter hochwertiges Fleisch verkaufen. Dazu sollten 24 Rinder her. Teile des Hofes sind bereits für einen Hofladen umgebaut. Ein Zerlegeraum für das Fleisch und Kühlanlagen gibt es bereits. Die ersten drei Rinder habe er sogar bereits verarbeitet.
Außerdem will Höß hier Eier, Gemüse und Marmeladen aus eigener Produktion bauen. Vielleicht könne es auch künftig eine Kooperation mit anderen Bauern geben. Eine Genehmigung für den Hofladen gibt es allerdings noch nicht.
Der Antrag sei aber gestellt. Einige Unterlagen würden noch fehlen. Das Verbraucherschutzamt habe sich auch noch nicht geäußert. Wenig begeistert war Richterin Dürig-Friedl als die Gruppe heute Vormittag den zweiten Stadel in Augenschein nahm. Denn er steht noch immer, auch zwei Jahre nach dem sie den Abriss angeordnet hatte:
Der hätte schon längst weg sein sollen.
In dem Stadel befinden sich etwa 20 Schafe, ein Traktor und Hackschnitzel. Der genehmigte Stadel wird für die Unterstellung von Maschinen genutzt. Platz für die Unterbringung der Schafe sei hier nicht mehr. Den vollständigen Artikel lesen Sie bei der Tegernseer Stimme.
Der Stadel hätte schon vor zwei Jahren abgerissen werden sollen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie bei der Tegernseer Stimme.